Vergütung

Ab dem 01.08.2004 gilt im neu geschaffenen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) für die Gerichtssachverständigen das Prinzip der Vergütung je nach Sachgebiet.

Meine gutachterliche Tätigkeit umfasst somit folgende Sachgebiete:

Bei der Novelle des JVEG im Jahr 2013 löste sich der Gesetzgeber von einer genaueren Differenzierung der einzelnen Sachgebiete und geht von einem einheitlichen Sachgebiet Bauwesen aus. Es erfolgt eine Differenzierung nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.

Da aber in der Regel der Bausachverständige beauftragt wird für die Schadensfeststellung, -ursachenermittlung und -bewertung sowie die Abrechnung von Bauleistungen, liegt die gesetzliche Vergütung bei 105,- Euro netto je Stunde (Honorargruppe 5). Weitere Nebenkosten fallen an für An- und Abfahrt beim Besichtigungstermin oder für Schreibaufwand oder Kopien.

Im privatgutachterlichen Bereich lässt sich der Aufwand für die Begutachtung meist bis spätestens nach dem ersten Ortstermin bestimmen.